Hilfedokumente für die Antragstellung
Antragstellung mit Onlineformular:
Bei Anträgen über das Onlineformular wird der Bescheid inkl. Kostennote per E-Mail zugestellt. Als Service bieten wir dem Antragsteller aber weiterhin ein Dokumentenarchiv (=ooeBox) an, von dem man sich die Bescheide bzw. Kostennoten nochmals herunterladen kann. Je nach Behörde kann die Zustellung jedoch auch per Email, Fax, Post oder persönlich erfolgen.
Antragstellung über Webservice:
Bei Anträgen über Webservice wird der Bescheid bereit gestellt und der Antragsteller kann sich den Bescheid nach Fertigstellung über Webservice abholen.
Alle in einer anderen Form eingereichten Anträge (per Email, Fax, Post oder persönlich) müssen händisch in das SOTRA-System übernommen werden und werden auch dann per Email, Fax, Post oder persönlich zugestellt bzw. ausgehändigt. Diese Art der Antragstellung führt daher zu einer wesentlichen Verzögerung bei der Bearbeitung bzw. Zustellung der Bescheide.
Bei Anträgen auf Dauerbewilligungen sind die Seiten der Genehmigungsdokumente mit den technischen Daten und Auflagen als Beilage (Anhang) anzuschließen – auch bei neuerlichen Verlängerungen.
Wird der Antrag durch einen Bevollmächtigten gestellt, so ist dem Antrag eine entsprechende Vollmacht (je Bescheid ausstellende Behörde) anzuschließen (sofern noch keine gültige Vollmacht vorliegt).
Der Antrag ist in dem Bundesland (bei dem Landeshauptmann / der Landeshauptfrau) einzubringen, in dem die Fahrzeuge den dauenden Standort haben, die bewilligungspflichtige Fahrt beginnt bzw. die Einreise nach Österreich erfolgt. Der Ziel- bzw. Entladeort ist für die Antragstellung nicht ausschlaggebend.
Der Antrag ist in dem Bundesland (bei dem Landeshauptmann / der Landeshauptfrau) einzubringen, in dem die Fahrzeuge in das Bundesgebiet eingebracht werden oder bei dem die Fahrt mit dem überdimensionalen bzw. überschweren Fahrzeug beginnt.
Die Kosten für eine Bewilligung hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Anzahl der Fahrten, der Anzahl der betroffenen Bundesländer, der eingesetzten Fahrzeuge und der Art des Transportes.
Die Bundesabgaben (feste Gebühr) betragen mindestens 14,30 Euro für die Eingabe und 3,90 Euro für die Beilage. Die Verwaltungsabgaben reichen von 21,80 Euro bis 652,00 Euro.
Die Bearbeitungsdauer ergibt sich aus der Größenordnung des beantragten Fahrzeuges bzw. Sondertransportes und der eventuellen Notwendigkeit eines Ermittlungsverfahrens bei den von der Fahrtroute betroffenen Bundesländern bzw. Straßenerhaltern. Ein genaues Zeitmaß kann daher hier nicht angegeben werden.
Wichtig ist jedoch, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist und rechtzeitig – mindestens 2 Wochen vor Fahrtantritt – bei der zuständigen Behörde eingebracht wird.
Die Beantragung sollte österreichweit auf elektronischem Weg mit der E-Government-Anwendung SOTRA erfolgen. Nur so kann der Antrag rasch und effizient erledigt werden.
Als Grundlage hiefür gilt das Kraftfahrgesetz 1967 i.d.g.F.
Ab folgenden Grenzwerten ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich:
Abmessungen:
Fahrzeugtyp | Länge (m) | Breite (m) | Höhe (m) |
---|---|---|---|
Kraftfahrzeug/Anhänger | 12,00 | 2,55 | 4,00 |
Sattelkraftfahrzeug | 16,50 | 2,55 | 4,00 |
Kraftwagenzug | 18,75 | 2,55 | 4,00 |
Gesamtgewichte:
Fahrzeugtyp | Gesamtgewicht (kg) |
---|---|
Kraftfahrzeug / Anhänger (2-achsig) | 18.000 |
Kraftfahrzeug / Anhänger (3-achsig) | 26.000 / 24.000 |
Kraftwagen mit mehr als 3 Achsen | 32.000 |
Kraftwagen mit Anhänger / Sattelkraftfahrzeug | 40.000 |
Bereits gesetzlich festgelegte Ausnahmen gibt es für Vor- und Nachlaufverkehr, Transport von Rundholz aus dem Wald, Saug-, Druck- und Tankfahrzeuge, Breite bei Schneeräumfahrzeugen und land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.
ACHTUNG: Da eine komplette Auflistung zu umfangreich wäre, sind die oben angeführten Daten nicht vollständig und daher nur als Richtlinie zu verstehen. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Kraftfahrgesetz.
Grundlagen für die Ausnahmebewilligungen
Antragliste
Die Antragsliste enthält alle Anträge, die unter der Benutzerkennung gestellt wurden. Über die Antragsliste kann der Antragsteller den aktuellen Status des Antrags verfolgen. Aus dem Status ist zusätzlich zu ersehen, welche Stellen (Behörden oder Straßenerhalter) aktuell noch eine Stellungnahme im Ermittlungsverfahren abzugeben haben.
Bescheidliste
Liste aller Dokumente (Bescheide und Kostennoten), die einem Antragsteller zugestellt wurden. Falls Dokumente in dieser Liste fehlen, sind diese von der Behörde über einen anderen Weg zugestellt worden. Aus dem Status der Antragsliste ist bei abgeschlossenen Anträgen zu ersehen über welchen Weg die Dokumente aus SOTRA zugestellt wurden.
Kennwort zurücksetzen
Wenn das Kennwort vergessen oder die Benutzerkennung gesperrt wurde, kann der Antragsteller über "Kennwort rücksetzen" ein neues Kennwort anfordern. Wenn die Benutzerkennung gesperrt wurde, erhalten Sie zusätzlich mit dem Kennwort einen Link mit dem Sie die Benutzerkennung wieder aktivieren können.
Bei Problemen wenden Sie sich an die Bürgerservicestelle des Landes OÖ
Antragstellung mit Webservice SOTRA bietet die Möglichkeit, dass Anträge direkt im dem EDV-System des Antragstellers erstellt und an SOTRA weitergeleitet werden können. Dies bringt vor allem Vorteile für Antragsteller, die ein eigenes EDV-System für Kunden und Transportfahrzeuge betreiben und diese Daten für einen Sondertransport-Antrag heranziehen möchten. Neben der Einbringung eines Antrags bietet diese Webservice-Variante auch die Möglichkeit, den Status des Antrags abzufragen und Bescheide direkt abzuholen, wenn die Genehmigung erteilt wurde.
Kosten eines Webservice-Antrags
Der Antragsteller muss die Anbindung an das SOTRA-Webservice auf eigene Kosten erstellen und testen. Von SOTRA werden dabei keinerlei Kosten verrechnet. Für die Anbindung des Antragstellers an den SOTRA-Produktionsbetrieb muss sich der Antragsteller eines Portal-Dienstleisters bedienen. Die Portal-Dienstleister bietet die Anbindung kostenpflichtig an. Näheres dazu finden Sie in der Beschreibung der technischen Details.
Für Dauergenehmigungen ist vorgesehen, dass 2-, 3- oder 4-achsige Zugfahrzeuge, die sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des KFG § 4 bewegen, wahlweise für einen Sondertransport eingesetzt werden können. In diesem Fall sind keine Fahrzeugdaten beim Antrag anzugeben.
Die Bewilligung und Durchführung von Sondertransporten wird in Erlässen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) geregelt. Diese Erlässe sind in der Homepage des BMVIT einsehbar.
Erlässe zur Bewilligung und Durchführung von Sondertransporten: