auf der Webseite des E-Government-Portals aller 9 Bundesländer der Republik Österreich für Sondertransporte.
Hier finden Sie alle wesentlichen Unterlagen, gesetzliche Vorschriften und Informationen im Zusammenhang mit der Antragstellung und Bewilligung von Sondertransporten in Österreich. In anderen Staaten werden Sondertransporte auch als Großraum- und Schwerlasttransporte bezeichnet.
Ob Sie für Ihren Transport / Ihr Fahrzeug eine Sondertransportbewilligung benötigen, entnehmen Sie dem österreichischen Kraftfahrgesetz 1967 i.d.g.F.
Wir wünschen eine gute Fahrt.
ACHTUNG NEUERUNG!!!
Ab 1. Jänner 2022 ist bei Transporten, die nachstehend angeführte Parameter erfüllen, grundsätzlich das Binnenschiff als Verkehrsträger zu verwenden:
Nur wenn nachgewiesen wird, dass ein solcher Transport mit dem Binnenschiff nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand durchgeführt werden kann, ist die Erteilung einer Sondertransportbewilligung möglich (vgl. SOTRA-Gesamterlass Punkt 9). Hierzu sind vom Antragsteller/von der Antragstellerin vor Stellung des Sondertransportbewilligungsantrags mindestens drei Schifffahrtsunternehmen anzufragen und eine Wartezeit von mindestens 5 Werktagen abzuwarten. Dem Sondertransportbewilligungsantrag
anzuschließen.
Downloads
Grundlagen für die Ausnahmebewilligungen
www.sotra.gv.at
Das E-Governmentportal für Sondertransporte